Voraussetzungen
Wer kann bei SOLEart einkaufen?
Einkaufen können Menschen mit geringem Einkommen, die in einer der beteiligten Gemeinden wohnen. Entscheidend ist das monatliche Nettoeinkommen des Haushalts.

Diese Personengruppen sind berechtigt
- Menschen mit geringerem Einkommen sowie Studierende
- Bezieherinnen und Bezieher der bedarfsorientierten Mindestsicherung
- Bezieherinnen und Bezieher einer Ausgleichszulage
- Bezieherinnen und Bezieher des Heizkostenzuschusses
Einkommensgrenzen
Die Grenze richtet sich nach der Größe des Haushalts. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich der Betrag.
| Haushalt | Monatliches Nettoeinkommen |
|---|---|
| Alleinlebende Person | € 1.424,– |
| Ehepaare und Lebensgemeinschaften | € 1.862,– |
| je Kind im Haushalt (mit Familienbeihilfe) | + € 394,– |
| je Kind im Haushalt (ohne Familienbeihilfe) | + € 635,– |
| je weitere erwachsene Person im Haushalt | + € 635,– |
Wohnort
Einkaufen können Einwohnerinnen und Einwohner der beteiligten Gemeinden – nach erfolgter Registrierung:
- Straßwalchen
- Neumarkt am Wallersee
- Köstendorf
- Lochen am See
- Lengau, Friedburg, Schneegattern
- Pöndorf
- Oberhofen am Irrsee
Diese Unterlagen brauchen Sie
- Einkommensnachweis (Gehalt, Unterhalt, Vermietung, Verpachtung usw.)
- AMS-Bescheinigung
- Pensionsnachweis
- Studentenausweis
- Haushaltsbestätigung der Gemeinde
Es genügen jene Nachweise, die auf Ihre Situation zutreffen.
Unsicher, ob es passt?
Rufen Sie an – wir klären das unkompliziert und vertraulich: 0650 20 60 070
