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Linzer Straße 9 · 5204 Straßwalchen

Geöffnet: Dienstag 15:00 – 17:30 Uhr · Freitag 09:00 – 11:30 Uhr 0650 20 60 070

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Voraussetzungen

Wer kann bei SOLEart einkaufen?

Einkaufen können Menschen mit geringem Einkommen, die in einer der beteiligten Gemeinden wohnen. Entscheidend ist das monatliche Nettoeinkommen des Haushalts.

Regale mit Lebensmitteln im Sozialmarkt SOLEart

Diese Personengruppen sind berechtigt

  • Menschen mit geringerem Einkommen sowie Studierende
  • Bezieherinnen und Bezieher der bedarfsorientierten Mindestsicherung
  • Bezieherinnen und Bezieher einer Ausgleichszulage
  • Bezieherinnen und Bezieher des Heizkostenzuschusses

Einkommensgrenzen

Die Grenze richtet sich nach der Größe des Haushalts. Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich der Betrag.

Monatliche Nettoeinkommensgrenzen für den Einkauf bei SOLEart
HaushaltMonatliches Nettoeinkommen
Alleinlebende Person€ 1.424,–
Ehepaare und Lebensgemeinschaften€ 1.862,–
je Kind im Haushalt (mit Familienbeihilfe)+ € 394,–
je Kind im Haushalt (ohne Familienbeihilfe)+ € 635,–
je weitere erwachsene Person im Haushalt+ € 635,–

Wohnort

Einkaufen können Einwohnerinnen und Einwohner der beteiligten Gemeinden – nach erfolgter Registrierung:

  • Straßwalchen
  • Neumarkt am Wallersee
  • Köstendorf
  • Lochen am See
  • Lengau, Friedburg, Schneegattern
  • Pöndorf
  • Oberhofen am Irrsee

Diese Unterlagen brauchen Sie

  • Einkommensnachweis (Gehalt, Unterhalt, Vermietung, Verpachtung usw.)
  • AMS-Bescheinigung
  • Pensionsnachweis
  • Studentenausweis
  • Haushaltsbestätigung der Gemeinde

Es genügen jene Nachweise, die auf Ihre Situation zutreffen.

Unsicher, ob es passt?

Rufen Sie an – wir klären das unkompliziert und vertraulich: 0650 20 60 070